Konflikte und Interessengegensätze können auf zwei prinzipiell verschiedene Arten bewältigt werden: durch Streit oder durch Zusammenarbeit.

Mediation ist ein strukturiertes, nichtöffentliches Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung durch Moderation eines neutralen Dritten.

In folgenden Bereichen kann ein Mediationsverfahren eingesetzt werden:

  • Trennungs– und Scheidungsangelegenheiten (z. B. Regelung des Umganges mit den Kindern, Hausratsaufteilung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung etc),
  • Erbschaftsangelegenheiten,
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten,
  • Wirtschaftsmediation (Personalprobleme, Kündigungen etc.)
  • Es gibt aber letztlich keinen Konflikt, der einer Lösung im Mediationsverfahren nicht zugänglich ist.

Ziel der Mediation ist eine von den Parteien erarbeitete zukunftsorientierte einvernehmliche Lösung. Der Konflikt bleibt – anders als bei einem Gerichtsverfahren – in der Zuständigkeit der Betroffenen und wird nicht allein der Entscheidung eines Gerichtes überantwortet. Dabei sorgen strukturierte Verfahrensprinzipien dafür, dass die Parteien

  • konstruktiv zusammenarbeiten,
  • ihren Blick über den begrenzten Horizont der rechtlichen Möglichkeiten auf die gesamte Vielfalt möglicher Lösungen lenken und
  • Ergebnisse finden, die ihre jeweiligen wirklichen Interessen umfassend berücksichtigen.

Die im Mediationsverfahren erzielten Ergebnisse werden als rechtlich bindende Vereinbarungen festgelegt, wobei sie im Bereich der Familienmediation im Regelfall notariell beurkundet werden.

Im übrigen haben Sie sich überhaupt nichts vergeben, wenn Sie sich gemeinsam mit der betroffenen Person oder den Personen auf ein Mediationsverfahren einlassen. Wenn dieses scheitern sollte, kann die Angelegenheit immer noch streitig vor Gericht ausgetragen werden.

Vorteile der Mediation

Kontrolle über den Ausgang der Verhandungen:

Ihnen wird keine Lösung des Konfliktes von Dritten diktiert, Sie finden gemeinsam eine eigene Lösung.

Erzielung eines wirtschaftlich sinnvollen Ergebnisses:

Sie erreichen durch die Eigenverantwortlichkeit im Verfahren eine für beide Seiten vorteilhafte Lösung.

Flexibilität und freie Zeiteinteilung:

Nur Sie entscheiden über Beginn, Dauer und Ende des Mediationsverfahrens.

Wiederherstellung und Verbesserung der Geschäftsbeziehungen:

Die Erfahrung, mit dem Gegenüber eine sinnvolle und einvernehmliche Lösung eines Konfliktes erzielt zu haben, stärkt gerade das gegenseitige Vertrauen.

Zeit- und Kostenersparnis:

Das Problem kann kurzfristig gelöst werden und nicht erst nach einem langen Gerichtsverfahren, auf dessen Dauer Sie keinen Einfluß haben. Die Kosten sind kalkulierbar und oft wesentlich günstiger als in einem Gerichtsverfahren.

Vertrauliches und unbürokratisches Verfahren:

Das Verfahren ist nichtöffentlich und Interna bleiben ausschließlich zwischen den Parteien. Formfehler führen nicht zu einem Rechtsverlust.

Anwendung der Mediation

Mediation ist ein geeignetes Konfliktlösungsverfahren in fast allen gesellschaftlichen Bereich:

  • Familienrecht: Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten, Regelung des Umganges mit den Kindern, Hausratsaufteilung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung
  • Erbschaftsangelegenheiten: Verteilung eines Erbes zwischen möglichen Erbberechtigten, Finden des geeigneten Zeitpunktes für Erbfolgeregelung, Teilregelungen z.B. Vermächtnisse
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten: Konflikte jeglicher Art
  • Wirtschaftsmediation: Personalprobleme, Probleme bei Arbeitsabläufen und Anforderungen an Mitarbeiter, Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Unternehmenszielen
  • Unternehmensnachfolge: Suchen und Finden einer geeigneten Nachfolge z.B. in Familienbetrieben
  • Miet- und Wohnungseigentumsangelegenheiten: Konflikte zwischen Vermieter und Mieter, zwischen Wohnungseigentümern
  • Bauvorhaben: Konflikte bei der Realisierung des Bauvorhabens, der Bauausführung, bei auftretenden Mängeln, bei Zahlungsschwierigkeiten etc.
  • Gesellschaftsrecht: Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, Streitigkeiten über Investitionen oder interne Verteilungen des Gesellschaftsvermögens, Änderung oder Suche nach geeigneter Gesellschaftsform etc.
  • Schulmediation: Konflikte zwischen Schülern und Lehrern, Konflikte innerhalb des Lehrerkollegiums, Konflikte zwischen Schulleitung und Aufsichtsbehörden, Konflikte zwischen Schulleitung und Lehrerkollegium, Konflikte zwischen Eltern und Lehrern und/oder Schulleitung
  • Strafrecht: Mediation im Bereich des Täter-/Opferausgleiches etc.

Geschichte der Mediation

Die Wurzeln des Konfliktlösungsmodells der Mediation liegen in den fernöstlichen und afrikanischen Kulturen. Selbst in China werden noch heute Konflikte überwiegend mittels Mediation und nicht durch Gerichte erfolgreich gelöst. Die fernöstlichen Kulturen definieren ihre Identität durch ihre Beziehungen im sozialen System : „Einen Freund zu behalten ist wichtiger, als einen Sieg zu erringen“.

Chinesische Einwanderer und Einwanderinnen haben in den USA eigene Mediationszentren errichtet. Auch andere Völkergruppen in den Vereinigten Staaten lösen ihre Konflikte durch Mediation, ehe diese von den Amerikanern selber angewendet wurde. Zunächst wurde die Mediation als Reaktion auf die überlasteten Gerichte zu Beginn der 70er Jahre eingeführt. Seitdem hat sich das Mediationsverfahren immer mehr durchgesetzt und sich zu einer Alternative zu Gerichtsverfahren entwickelt.